Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen mit der i-gelb GmbH. Hiervon abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, sofern sie schriftlich vereinbart oder ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die jeweiligen Leistungen werdenin eigenständigen, auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu schließenden Verträgen oder Aufträgen festgelegt. Mündliche Nebenabreden werden von den Parteien nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen, Zusicherungen oder Nebenabreden des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch bevollmächtigte Vertreter der i-gelb GmbH und des Vertragspartners. Angebote der i-gelb GmbH sind freibleibend. Verträge, Bestellungen und Aufträge gelten erst dann als angenommen, soweit sie von der i-gelb GmbH schriftlich bestätigt worden oder ausgeführt werden. Im Falle von Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der i-gelb GmbH wird die i-gelb GmbH weitere Auftrage nur noch nach den geänderten Bestimmungen annehmen.

§ 2 Zahlungsbedingungen

Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende gesetzliche Mehrwertsteuersatz entscheidend. Alle Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. Mit Vertragsunterzeichnung werden 50% der Auftragssumme als Anzahlung fällig. Die anderen 50% werden nach Fertigstellung und Abnahme des Vertragspartners bzw. Präsentation im Internet fällig.

§ 3 Zahlungsverzug

Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann die i-gelb GmbH unbeschadet aller sonstigen ihr zustehenden Rechte das Produkt zurücknehmen und anderweitig darüber verfügen. Außerdem kann die i-gelb GmbH Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank / Europäischen Zentralbank verlangen. Die i-gelb GmbH und der Vertragspartner sind berechtigt einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen. Alle Zahlungen werden zunächst auf die bisher entstandenen Kosten, auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung verrechnet. Der Kunde kann gegen Forderungen der i-gelb GmbH nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.Die i-gelb GmbH behält sich das Recht vor, Internetpräsenzen erst nach vollständiger Bezahlung im Netz unter der nämlichen URL (Internetadresse) zu veröffentlichen. Bei vorgängiger Veröffentlichung, behält sich die i-gelb GmbH das Recht vor, bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ausstehenden Betrages, die Internetpräsenz wieder vom Netz zu nehmen. Die Kosten hierfür trägt der Vertragspartner. Die i-gelb GmbH behält sich das Recht vor, multimediale Anwendungen die nicht im Internet veröffentlicht werden sollen (Präsentationen, CD-Rom, etc.) erst nach Bezahlung des vollständigen Produktionspreises, dem Kunden zu übergeben. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

§ 4 Gewährleistung

Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Stand der Technik Fehler unter allen Anwendungsbedingungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Soweit die i-gelb GmbH Standard Software Dritter dem Kunden überlässt, sind deren Garantieerklärungen Teil der vorliegenden Vereinbarung. Dem Kunden steht es in diesem Fall frei, Ansprüche, aus dieser Garantieerklärung auch gegenüber dem Dritten geltend zu machen. Der Anbieter schließt jede Gewährleistung, die über den Inhalt der Erkläung des Drittenhinausgeht aus. Die Veräußerung oder Verwendung bereits gebrauchter, also nicht neuwertiger Strukturen und Techniken erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.Offensichtliche Mängel sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen von Leistungsteilen sind der i-gelb GmbH innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung schriftlich mitzuteilen und als Mängel zu rügen. Soweit für Mängel nur Fehlerbilder erkennbar sind, sind diese so genau wie möglich schriftlich mitzuteilen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit der Maßgabe, dass der i-gelb GmbH bei berechtigter Mängelrüge des Kunden ein zweimaliges Nachbesserungsrecht zusteht. Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche erfolglos, kann der Vertragspartner die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn ein vernünftiger Anwender das tun würde.Lassen sich mitgeteilte Mängel bei der Überprüfung nicht feststellen, trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung. Dies gilt auch, wenn Fehler zwar festgestellt werden können aber auf fehlerhafte Bedienung oder auf Störungen zurückzuführen sind, die nicht von der i-gelb GmbH zu vertreten sind. Ändert oder erweitert der Kunde eigenständig von uns gelieferte Produkte oder lässt er solche Änderungen oder Erweiterungen durch Dritte vornehmen, erlischt insoweit die Gewährleistung, außer dem Kunden gelingt der Nachweis, dass die jeweilige Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich oder nicht mit ursächlich ist.Die i-gelb GmbH steht nicht ein für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder unübliche Betriebsbedingungen zurückzuführen sind. Soweit Änderungen oder Erweiterungen zu einem Mehraufwand bei der Suche oder Beseitigung von Mängeln führen, ist dieser Mehraufwand vom Kunden zu tragen. Die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.

§ 5 Abnahme

Der Vertragspartner wird das Werk innerhalb einer Frist von einem Monat ab Versand bzw. Installation auf die Vertragsgemäßheit der Leistungen hin überprüfen. Das Werk gilt bei Online-Schaltung als abgenommen.

§ 6 Haftung, Kundenpflichten

Schadensersatzansprüche der i-gelb GmbH gegenüber sind ausgeschlossen, soweit sie nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haften muss. Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen, dies gilt auch für Datenverluste und sonstige Folgeschäden.Die i-gelb GmbH haftet nicht für Leistungsverzögerungen- und Unmöglichkeiten aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die ihr die Leistung erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere der Ausfall von Kommunikationsnetzen oder der Untergang von Dienstleistungsunternehmen, die von der i-gelb GmbH in Anspruch genommen wurden. Dasselbe gilt für Unternehmen, die von der i-gelb GmbH beauftragt wurden.In solchen Fällen übernimmt die i-gelb GmbH keine Haftung für entgangenen Gewinn oder nicht realisierte Einsparungen. Die i-gelb GmbH wird darauf hinwirken, dass beim Ausfall von Leistungen von Dritten, schnellst – und bestmögliche Alternativen ermöglicht werden. Der Kunde wird alle Informationen über das Produkt, verwendete Methoden und Verfahren zu dessen Erstellung sowie alle zum Programm gehörenden Unterlagen, dessen Inhalte, Datenträger und Korrespondenz vorvertraglich, während der gesamten Nutzungsdauer und nach deren Beendigung vertraulich behandeln und keinem Dritten zugänglich machen. Der Kunde wird auch seine Mitarbeiter, Erfüllungs- gehilfen etc. entsprechend verpflichten. Der Kunde wird außerdem erforderliche Vorkehrungen treffen, um den unbefugten Zugriff Dritter zu den Programmen zu verhindern. Der Kunde haftet uneingeschränkt aus der Verletzung dieser Vertragsverpflichtung. Diese Haftung erstreckt sich auchauf die unberechtigte Verwendung vertragswidrig erstellter Programmkopien. Der Kunde wirkt rechtzeitig im notwen- digen und vereinbarten Umfang bei der Leistungserbringung der i-gelb GmbH mit.Die i-gelb GmbH wird den Kunden rechtzeitig auf entsprechende Mitwirkungspflichten hinweisen. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, einander keine jetzigen oder ehemaligen Mitarbeiter während oder nach der Vertragsdurchführung selbst oder über Dritte abzuwerben. Die i-gelb GmbH erbringt ihre vertraglichen Leistungen ausschließlich zur eigenen Anwendung/Nutzung des Auftraggebers. Eine Weiterveräußerung der Produkte ist ausgeschlossen, wenn nicht eine entsprechende Vereinbarung gesondert schriftlich getroffen wird. Ist eine solche vereinbart, ist der Kunde im Falle einer Weiterveräußerung des Produktes verpflichtet, der i-gelb GmbH den Namen und die vollständige Anschrift des Käufers des Produktes schriftlich mitzuteilen. Die i-gelb GmbH ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse im Rahmen von Betriebsgeheimnissen des Kunden als vertraulich zu behandeln. Das gilt nicht für Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf Programmerstellung beziehen, sowie für Daten, die der i-gelb GmbH bereits bekannt sind oder außerhalb des jeweiligen Auftrags waren oder bekannt werden.

§ 7 Gelieferte Materialien, Freiheit von Rechten Dritter

Der Auftraggeber gewährleistet, dass die im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Materialien (Texte, Bildmaterial) frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung beschränken oder ausschließen.Soweit Daten an die i-gelb GmbH, gleich in welcher Form, übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall eines Datenverlustes verpflichtet sich der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an die i-gelb GmbH zu übermitteln. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.Der Auftraggeber stellt sicher, dass der vertragsgemäße Nutzungsumfang nicht durch eventuelle Miturheber oder sonstige Rechte beeinträchtigt wird. Der Auftraggeber stellt diesbezüglich insbesondere sicher, dass eventuelle Rechte nach § 12,13 Satz 2 und 25 Urhebergesetz nicht geltend gemacht werden. Der Kunde ist für Form und Inhalt seiner Präsentation voll verantwortlich. Bei Verstoß der Internetseiten gegen geltende Gesetze oder die guten Sitten haftet der Auftraggeber der i-gelb GmbH auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden. Dies schließt auch Vermögensschäden ein. Der Auftraggeber stellt die i-gelb GmbH von allen Ansprüchen Dritter von einer etwaigen Verletzung von Schutzrechten nach § 7 Abs. 1 Urhebergesetz frei. Der Auftraggeber ist berechtigt und verpflichtet, alle Rechtsstreitigkeiten die sich aus diesenAnsprüchen ergeben, auf eigenen Kosten zu führen.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich von einer Inanspruchnahme wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter schriftlich zu benachrichtigen. Sollte die i-gelb GmbH von Dritten in Anspruch (auf Unterlassung, Leistung oder Feststellung) genommen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber den Auftragnehmer schadlos zu halten. Dies schließt insbesondere mit ein: Unterstützung in allen beweisrechtlichen Fragen (Beweise, dass Materialien frei von Rechten Dritter sind, obliegen dem Auftraggeber). Dazu zählt auch die Schadloshaltung aller rechtlichen Folgen (tatsächliche Folgen und Vermögensschäden).

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Vertragsgegenständliche Leistungen verbleiben im Eigentum der i-gelb GmbH, bis sämtliche Forderungen der i-gelb GmbH beglichen sind. Dies gilt auch für Programmexemplare, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden. Ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte an Software eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend: Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr im Rahmen der vereinbarten Auftragsbedingungen zu verarbeiten, zu verändern oder in sonstiger Weise an die Erfordernisse des Kunden anzupassen, solange der Kunde nicht im Verzug ist und die Lizenzbedingungen der i-gelb GmbH nicht entgegenstehen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen hat der Kunde auf das Eigentum der i-gelb GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und mögliche Schäden trägt in vollem Umfange der Kunde.Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die i-gelb GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder ggf. Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die i-gelb GmbH liegt vorbehaltlich geltender gesetzlicher Bestimmungen kein Rücktritt vom Vertrag.Verarbeitung oder Umbildung der Produkte durch den Kunden erfolgen stets durch die i-gelb GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diese. Erlischt das Eigentum oder Miteigentum der i-gelb GmbH durch Verbindung mit anderen Produkten so soll bereits mit Vertragsunterzeichnung gelten, dass das Eigentum oder Miteigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die i-gelb GmbH übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum bzw. Miteigentum der i-gelb GmbH in diesem Falle unentgeltlich.

§ 9 Nutzungsrechte

Die i-gelb GmbH ist Inhaberin aller Nutzungsrechte an ihren Produkten. Die Abtretung allfälliger Nutzungsrechte erfolgt im jeweiligen Vertrag. Ist keine Abrede getroffen,erschöpft sich die Abtretung von Nutzungsrechten in dem mit dem jeweiligen Produkt verfolgten Zweck. (Zweckerfüllungstheorie) Zur Kennzeichnung dient ein Vermerk auf dem von der i-gelb GmbH erstellten Produkt.Die i-gelb GmbH hat das Recht, den Namen und das Logo des Kunden in die eigene Referenzliste aufzunehmen. Weitergehende Rechte sind damit nicht verbunden. Bei Flash Produktionen wird das Produkt dem Auftraggeber grundsätzlich in Form einer SWF-Datei übergeben. Eine Übergabe der FLA-Datei erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung. Sofern der Auftraggeber sich erst nach dem Vertragsschluss für eine FLA-Datei entscheidet ist der Auftragnehmer berechtigt entsprechend nachzukalkulieren. Besteht das Produkt in einer JAVA-Anwendung wird grundsätzlich nur die JAVA–Anwendung als solche, nicht aber der Source-Code übergeben. Eine Übergabe des Source-Code erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung. Sofern der Auftraggeber sich erst nach Vertragsschluss für einen Source-Code entscheidet ist der Auftragnehmer berechtigt, entsprechend nachzukalkulieren.

§ 10 Abtretung von Rechten

Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Zustimmung der i-gelb GmbH abtreten. Die i-gelb GmbH ist berechtigt, sämtliche ihr aus den Verträgenobliegenden Verpflichtungen und zustehenden Rechten auf Dritte zu übertragen. Die i-gelb GmbH trägt Sorge dafür, dass dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.Die i-gelb GmbH ist weiterhin berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Falle gewährleistet die i-gelb GmbH weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Vertragspflichten gegenüber dem Kunden und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung der i-gelb GmbH an.

§ 11 Verschwiegenheitspflicht

Die i-gelb GmbH verpflichtet sich über alle vertraulichen Angelegenheiten und Vorgänge, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen auch nach dem Ende dieses Vertrages Stillschweigen zu bewahren. Die i-gelb GmbH wird durch geeignete Vereinbarungen mit eventuell für sie tätigen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen sicherstellen, dass auch diese unbefristet Stillschweigen über sämtliche vertraulichen Angelegenheiten aus dem Vertragsverhältnis bewahren. Die i-gelb GmbH wird alle Kenntnisse darüber in welcher Weise das Produkt durch den Auftraggeber genutzt wird vertraulich behandeln. Der Auftraggeber verpflichtet sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten der i-gelb GmbH, die ihm zur Kenntnis gelangen, unbefristet Stillschweigen zu bewahren. Er trifft auch die geeigneten Vorkehrungen und Maßnahmen, dass für ihn tätige Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ebenfalls unbefristet Stillschweigen bewahren. Der Auftraggeber haftet für alle daraus entstehenden Schäden (auch Vermögensschäden) direkt und unbeschränkt.

§ 12 Vertragslaufzeit/Liefertermine, Kündigung

Die Laufzeit des Vertrages wird im Einzelnen, auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Über die Lieferzeit wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Die Erklärung der Kündigung oder des Rücktritts seitens des Kunden setzt voraus, dass die i-gelb GmbH eine vereinbarte und verlängerte Lieferungs- oder Leistungsfrist überschritten hat und eine dann vom Kunden gesetzte, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der geschuldeten Lieferung oder Leistung angemessene Nachfrist erfolglos verstreichen ließ.

§ 13 Gerichtsstand/Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz der i-gelb GmbH (Köln). Bei Verträgen mit ausländischer Beteiligung bildet das deutsche Recht die Grundlage ihrer Auslegung und Beurteilung.Der Gerichtsstand ist Köln. Gegenüber kaufmännischen Kunden, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt der Gerichtsstand Köln als vereinbart.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

i-gelb GmbH
Mauritiuswall 24-26
50676 Köln
Tel.: 0221 888830-0
Fax: 0221 888830-99
E-Mail: info(at)i-gelb.net
Web: www.i-gelb.net

Stand November 2014

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen mit der i-gelb GmbH. Hiervon abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, sofern sie schriftlich vereinbart oder ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die jeweiligen Leistungen werdenin eigenständigen, auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu schließenden Verträgen oder Aufträgen festgelegt. Mündliche Nebenabreden werden von den Parteien nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen, Zusicherungen oder Nebenabreden des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch bevollmächtigte Vertreter der i-gelb GmbH und des Vertragspartners. Angebote der i-gelb GmbH sind freibleibend. Verträge, Bestellungen und Aufträge gelten erst dann als angenommen, soweit sie von der i-gelb GmbH schriftlich bestätigt worden oder ausgeführt werden. Im Falle von Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der i-gelb GmbH wird die i-gelb GmbH weitere Auftrage nur noch nach den geänderten Bestimmungen annehmen.

§ 2 Zahlungsbedingungen

Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende gesetzliche Mehrwertsteuersatz entscheidend. Alle Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. Mit Vertragsunterzeichnung werden 50% der Auftragssumme als Anzahlung fällig. Die anderen 50% werden nach Fertigstellung und Abnahme des Vertragspartners bzw. Präsentation im Internet fällig.

§ 3 Zahlungsverzug

Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann die i-gelb GmbH unbeschadet aller sonstigen ihr zustehenden Rechte das Produkt zurücknehmen und anderweitig darüber verfügen. Außerdem kann die i-gelb GmbH Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank / Europäischen Zentralbank verlangen. Die i-gelb GmbH und der Vertragspartner sind berechtigt einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen. Alle Zahlungen werden zunächst auf die bisher entstandenen Kosten, auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung verrechnet. Der Kunde kann gegen Forderungen der i-gelb GmbH nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.Die i-gelb GmbH behält sich das Recht vor, Internetpräsenzen erst nach vollständiger Bezahlung im Netz unter der nämlichen URL (Internetadresse) zu veröffentlichen. Bei vorgängiger Veröffentlichung, behält sich die i-gelb GmbH das Recht vor, bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ausstehenden Betrages, die Internetpräsenz wieder vom Netz zu nehmen. Die Kosten hierfür trägt der Vertragspartner. Die i-gelb GmbH behält sich das Recht vor, multimediale Anwendungen die nicht im Internet veröffentlicht werden sollen (Präsentationen, CD-Rom, etc.) erst nach Bezahlung des vollständigen Produktionspreises, dem Kunden zu übergeben. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

§ 4 Gewährleistung

Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Stand der Technik Fehler unter allen Anwendungsbedingungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Soweit die i-gelb GmbH Standard Software Dritter dem Kunden überlässt, sind deren Garantieerklärungen Teil der vorliegenden Vereinbarung. Dem Kunden steht es in diesem Fall frei, Ansprüche, aus dieser Garantieerklärung auch gegenüber dem Dritten geltend zu machen. Der Anbieter schließt jede Gewährleistung, die über den Inhalt der Erkläung des Drittenhinausgeht aus. Die Veräußerung oder Verwendung bereits gebrauchter, also nicht neuwertiger Strukturen und Techniken erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.Offensichtliche Mängel sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen von Leistungsteilen sind der i-gelb GmbH innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung schriftlich mitzuteilen und als Mängel zu rügen. Soweit für Mängel nur Fehlerbilder erkennbar sind, sind diese so genau wie möglich schriftlich mitzuteilen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit der Maßgabe, dass der i-gelb GmbH bei berechtigter Mängelrüge des Kunden ein zweimaliges Nachbesserungsrecht zusteht. Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche erfolglos, kann der Vertragspartner die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn ein vernünftiger Anwender das tun würde.Lassen sich mitgeteilte Mängel bei der Überprüfung nicht feststellen, trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung. Dies gilt auch, wenn Fehler zwar festgestellt werden können aber auf fehlerhafte Bedienung oder auf Störungen zurückzuführen sind, die nicht von der i-gelb GmbH zu vertreten sind. Ändert oder erweitert der Kunde eigenständig von uns gelieferte Produkte oder lässt er solche Änderungen oder Erweiterungen durch Dritte vornehmen, erlischt insoweit die Gewährleistung, außer dem Kunden gelingt der Nachweis, dass die jeweilige Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich oder nicht mit ursächlich ist.Die i-gelb GmbH steht nicht ein für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder unübliche Betriebsbedingungen zurückzuführen sind. Soweit Änderungen oder Erweiterungen zu einem Mehraufwand bei der Suche oder Beseitigung von Mängeln führen, ist dieser Mehraufwand vom Kunden zu tragen. Die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.

§ 5 Abnahme

Der Vertragspartner wird das Werk innerhalb einer Frist von einem Monat ab Versand bzw. Installation auf die Vertragsgemäßheit der Leistungen hin überprüfen. Das Werk gilt bei Online-Schaltung als abgenommen.

§ 6 Haftung, Kundenpflichten

Schadensersatzansprüche der i-gelb GmbH gegenüber sind ausgeschlossen, soweit sie nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haften muss. Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen, dies gilt auch für Datenverluste und sonstige Folgeschäden.Die i-gelb GmbH haftet nicht für Leistungsverzögerungen- und Unmöglichkeiten aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die ihr die Leistung erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere der Ausfall von Kommunikationsnetzen oder der Untergang von Dienstleistungsunternehmen, die von der i-gelb GmbH in Anspruch genommen wurden. Dasselbe gilt für Unternehmen, die von der i-gelb GmbH beauftragt wurden.In solchen Fällen übernimmt die i-gelb GmbH keine Haftung für entgangenen Gewinn oder nicht realisierte Einsparungen. Die i-gelb GmbH wird darauf hinwirken, dass beim Ausfall von Leistungen von Dritten, schnellst – und bestmögliche Alternativen ermöglicht werden. Der Kunde wird alle Informationen über das Produkt, verwendete Methoden und Verfahren zu dessen Erstellung sowie alle zum Programm gehörenden Unterlagen, dessen Inhalte, Datenträger und Korrespondenz vorvertraglich, während der gesamten Nutzungsdauer und nach deren Beendigung vertraulich behandeln und keinem Dritten zugänglich machen. Der Kunde wird auch seine Mitarbeiter, Erfüllungs- gehilfen etc. entsprechend verpflichten. Der Kunde wird außerdem erforderliche Vorkehrungen treffen, um den unbefugten Zugriff Dritter zu den Programmen zu verhindern. Der Kunde haftet uneingeschränkt aus der Verletzung dieser Vertragsverpflichtung. Diese Haftung erstreckt sich auchauf die unberechtigte Verwendung vertragswidrig erstellter Programmkopien. Der Kunde wirkt rechtzeitig im notwen- digen und vereinbarten Umfang bei der Leistungserbringung der i-gelb GmbH mit.Die i-gelb GmbH wird den Kunden rechtzeitig auf entsprechende Mitwirkungspflichten hinweisen. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, einander keine jetzigen oder ehemaligen Mitarbeiter während oder nach der Vertragsdurchführung selbst oder über Dritte abzuwerben. Die i-gelb GmbH erbringt ihre vertraglichen Leistungen ausschließlich zur eigenen Anwendung/Nutzung des Auftraggebers. Eine Weiterveräußerung der Produkte ist ausgeschlossen, wenn nicht eine entsprechende Vereinbarung gesondert schriftlich getroffen wird. Ist eine solche vereinbart, ist der Kunde im Falle einer Weiterveräußerung des Produktes verpflichtet, der i-gelb GmbH den Namen und die vollständige Anschrift des Käufers des Produktes schriftlich mitzuteilen. Die i-gelb GmbH ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse im Rahmen von Betriebsgeheimnissen des Kunden als vertraulich zu behandeln. Das gilt nicht für Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf Programmerstellung beziehen, sowie für Daten, die der i-gelb GmbH bereits bekannt sind oder außerhalb des jeweiligen Auftrags waren oder bekannt werden.

§ 7 Gelieferte Materialien, Freiheit von Rechten Dritter

Der Auftraggeber gewährleistet, dass die im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Materialien (Texte, Bildmaterial) frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung beschränken oder ausschließen.Soweit Daten an die i-gelb GmbH, gleich in welcher Form, übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall eines Datenverlustes verpflichtet sich der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an die i-gelb GmbH zu übermitteln. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.Der Auftraggeber stellt sicher, dass der vertragsgemäße Nutzungsumfang nicht durch eventuelle Miturheber oder sonstige Rechte beeinträchtigt wird. Der Auftraggeber stellt diesbezüglich insbesondere sicher, dass eventuelle Rechte nach § 12,13 Satz 2 und 25 Urhebergesetz nicht geltend gemacht werden. Der Kunde ist für Form und Inhalt seiner Präsentation voll verantwortlich. Bei Verstoß der Internetseiten gegen geltende Gesetze oder die guten Sitten haftet der Auftraggeber der i-gelb GmbH auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden. Dies schließt auch Vermögensschäden ein. Der Auftraggeber stellt die i-gelb GmbH von allen Ansprüchen Dritter von einer etwaigen Verletzung von Schutzrechten nach § 7 Abs. 1 Urhebergesetz frei. Der Auftraggeber ist berechtigt und verpflichtet, alle Rechtsstreitigkeiten die sich aus diesenAnsprüchen ergeben, auf eigenen Kosten zu führen.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich von einer Inanspruchnahme wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter schriftlich zu benachrichtigen. Sollte die i-gelb GmbH von Dritten in Anspruch (auf Unterlassung, Leistung oder Feststellung) genommen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber den Auftragnehmer schadlos zu halten. Dies schließt insbesondere mit ein: Unterstützung in allen beweisrechtlichen Fragen (Beweise, dass Materialien frei von Rechten Dritter sind, obliegen dem Auftraggeber). Dazu zählt auch die Schadloshaltung aller rechtlichen Folgen (tatsächliche Folgen und Vermögensschäden).

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Vertragsgegenständliche Leistungen verbleiben im Eigentum der i-gelb GmbH, bis sämtliche Forderungen der i-gelb GmbH beglichen sind. Dies gilt auch für Programmexemplare, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden. Ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte an Software eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend: Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr im Rahmen der vereinbarten Auftragsbedingungen zu verarbeiten, zu verändern oder in sonstiger Weise an die Erfordernisse des Kunden anzupassen, solange der Kunde nicht im Verzug ist und die Lizenzbedingungen der i-gelb GmbH nicht entgegenstehen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen hat der Kunde auf das Eigentum der i-gelb GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und mögliche Schäden trägt in vollem Umfange der Kunde.Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die i-gelb GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder ggf. Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die i-gelb GmbH liegt vorbehaltlich geltender gesetzlicher Bestimmungen kein Rücktritt vom Vertrag.Verarbeitung oder Umbildung der Produkte durch den Kunden erfolgen stets durch die i-gelb GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diese. Erlischt das Eigentum oder Miteigentum der i-gelb GmbH durch Verbindung mit anderen Produkten so soll bereits mit Vertragsunterzeichnung gelten, dass das Eigentum oder Miteigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die i-gelb GmbH übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum bzw. Miteigentum der i-gelb GmbH in diesem Falle unentgeltlich.

§ 9 Nutzungsrechte

Die i-gelb GmbH ist Inhaberin aller Nutzungsrechte an ihren Produkten. Die Abtretung allfälliger Nutzungsrechte erfolgt im jeweiligen Vertrag. Ist keine Abrede getroffen,erschöpft sich die Abtretung von Nutzungsrechten in dem mit dem jeweiligen Produkt verfolgten Zweck. (Zweckerfüllungstheorie) Zur Kennzeichnung dient ein Vermerk auf dem von der i-gelb GmbH erstellten Produkt.Die i-gelb GmbH hat das Recht, den Namen und das Logo des Kunden in die eigene Referenzliste aufzunehmen. Weitergehende Rechte sind damit nicht verbunden. Bei Flash Produktionen wird das Produkt dem Auftraggeber grundsätzlich in Form einer SWF-Datei übergeben. Eine Übergabe der FLA-Datei erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung. Sofern der Auftraggeber sich erst nach dem Vertragsschluss für eine FLA-Datei entscheidet ist der Auftragnehmer berechtigt entsprechend nachzukalkulieren. Besteht das Produkt in einer JAVA-Anwendung wird grundsätzlich nur die JAVA–Anwendung als solche, nicht aber der Source-Code übergeben. Eine Übergabe des Source-Code erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung. Sofern der Auftraggeber sich erst nach Vertragsschluss für einen Source-Code entscheidet ist der Auftragnehmer berechtigt, entsprechend nachzukalkulieren.

§ 10 Abtretung von Rechten

Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Zustimmung der i-gelb GmbH abtreten. Die i-gelb GmbH ist berechtigt, sämtliche ihr aus den Verträgenobliegenden Verpflichtungen und zustehenden Rechten auf Dritte zu übertragen. Die i-gelb GmbH trägt Sorge dafür, dass dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.Die i-gelb GmbH ist weiterhin berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Falle gewährleistet die i-gelb GmbH weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Vertragspflichten gegenüber dem Kunden und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung der i-gelb GmbH an.

§ 11 Verschwiegenheitspflicht

Die i-gelb GmbH verpflichtet sich über alle vertraulichen Angelegenheiten und Vorgänge, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen auch nach dem Ende dieses Vertrages Stillschweigen zu bewahren. Die i-gelb GmbH wird durch geeignete Vereinbarungen mit eventuell für sie tätigen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen sicherstellen, dass auch diese unbefristet Stillschweigen über sämtliche vertraulichen Angelegenheiten aus dem Vertragsverhältnis bewahren. Die i-gelb GmbH wird alle Kenntnisse darüber in welcher Weise das Produkt durch den Auftraggeber genutzt wird vertraulich behandeln. Der Auftraggeber verpflichtet sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten der i-gelb GmbH, die ihm zur Kenntnis gelangen, unbefristet Stillschweigen zu bewahren. Er trifft auch die geeigneten Vorkehrungen und Maßnahmen, dass für ihn tätige Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ebenfalls unbefristet Stillschweigen bewahren. Der Auftraggeber haftet für alle daraus entstehenden Schäden (auch Vermögensschäden) direkt und unbeschränkt.

§ 12 Vertragslaufzeit/Liefertermine, Kündigung

Die Laufzeit des Vertrages wird im Einzelnen, auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Über die Lieferzeit wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Die Erklärung der Kündigung oder des Rücktritts seitens des Kunden setzt voraus, dass die i-gelb GmbH eine vereinbarte und verlängerte Lieferungs- oder Leistungsfrist überschritten hat und eine dann vom Kunden gesetzte, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der geschuldeten Lieferung oder Leistung angemessene Nachfrist erfolglos verstreichen ließ.

§ 13 Gerichtsstand/Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz der i-gelb GmbH (Köln). Bei Verträgen mit ausländischer Beteiligung bildet das deutsche Recht die Grundlage ihrer Auslegung und Beurteilung.Der Gerichtsstand ist Köln. Gegenüber kaufmännischen Kunden, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt der Gerichtsstand Köln als vereinbart.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

i-gelb GmbH
Mauritiuswall 24-26
50676 Köln
Tel.: 0221 888830-0
Fax: 0221 888830-99
E-Mail: info(at)i-gelb.net
Web: www.i-gelb.net

Stand November 2014